Die Genfer Konventionen: ein nach wie vor relevantes gemeinsames Engagement
Die Genfer Konventionen bilden die Grundlage des humanitären Völkerrechts und legen die wesentlichen Regeln zum Schutz der Opfer bewaffneter Konflikte fest. Diese Übereinkommen zur Linderung des Leidens und zur Wahrung der Menschenwürde in Kriegszeiten sind eine visionäre Errungenschaft in der Geschichte der Menschheit.

Es ist nicht am IKRK, diplomatische Konferenzen einzuberufen. Es dient der Sache mehr, wenn eine staatliche Behörde einlädt. Es war von Anfang an die Schweizer Regierung, als treue Unterstützerin des Roten Kreuzes, im Einklang mit ihrer Tradition und ihrem Ideal von Neutralität und Frieden.
Unser grösster Wunsch wäre, dass es nie dazu kommt, dass diese vier Konventionen angewendet werden müssen.
Alle Staaten – und damit die ganze Menschheit – haben hier eine Rolle zu spielen. Mit der Achtung des humanitären Völkerrechts bewahren wir nicht nur die Menschlichkeit des Gegners, sondern auch unsere eigene Menschlichkeit – heute und auch in Zukunft. In diesem wie auch in allen anderen Konflikten muss die internationale Gemeinschaft die Einhaltung und Durchsetzung des HVR zu einer politischen Priorität erklären.
Im Jahr 2024 begehen wir das 160-Jahr-Jubiläum der ersten Genfer Konvention und den 75. Jahrestag der Genfer Konventionen. Die Geschichte ruft uns in Erinnerung, wie viel wir für eine friedliche Welt getan haben, aber die jüngsten Entwicklungen zeigen uns auch, dass nichts auf ewig gesichert ist – weder die Grundrechte noch der Frieden.Wir müssen dringend handeln, und zwar gemeinsam. Dies erfordert das Gebot der Menschlichkeit!