Biodiversität
Biodiversität bezeichnet die Vielfalt der Lebensräume, der Arten und der Gene sowie deren Interaktionen. Sie ist unverzichtbar für das Leben auf der Erde. Die Schweiz liegt im Herzen Europas und bietet vom Tessin bis zum Jura eine grosse Vielfalt an Landschaften und Lebensräumen mit jeweils typischen Arten. Die Biodiversität in der Schweiz steht jedoch stark unter Druck: Der Bund hat deshalb eine Strategie erstellt, um sie zu schützen und zu fördern.

Die Biodiversität ist unentbehrlich für das menschliche Wohlergehen und von grosser wirtschaftlicher Bedeutung. Die Schweiz war eines der ersten Länder der Welt, das sich für die Überwachung der Artenvielfalt engagiert hat. Beauftragte Fachleute erstellen regelmässig Inventare der Tiere und Pflanzen in allen Landesteilen.
Artenvielfalt dank klimatischer und topografischer Unterschiede
Die Forschung beschreibt über 230 verschiedene Lebensraumtypen, darunter beispielsweise Wiesen, Flussufer, Feuchtgebiete, Wälder und Siedlungsräume. In der Schweiz kommen rund 56 000 Pflanzen-, Pilz- und Tierarten vor. Diese Artenvielfalt ist den klimatischen und topografischen Unterschieden zu verdanken. Am stärksten ausgeprägt ist sie in den Alpenregionen und Waldgebieten. Bäche und Flüsse bieten Lebensraum für viele seltene Tiere und Pflanzen.
Rückgang der Biodiversität
Die biologische Vielfalt in der Schweiz hat seit 1900 deutlich abgenommen. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts führten unter anderem die Industrialisierung und Gewässerkorrekturen zu einem starken Rückgang der Artenvielfalt in der Schweiz. Heute sind die Hauptgründe für den Biodiversitätsverlust die Zersiedelung, die intensive Nutzung von Böden und Gewässern, die Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten sowie die hohen Pestizid- und Stickstoffeinträge aus der Landwirtschaft. Zudem gleichen sich viele Lebensräume immer mehr an (z. B. Wiesen). Die Verluste betreffen alle drei Ebenen der Biodiversität: die Vielfalt der Arten, Gene und Lebensräume. Die Hälfte der Lebensräume und ein Drittel der Arten sind heute bedroht. Mit dem Rückgang der Artenvielfalt geht auch genetische Vielfalt verloren. Steigt die Anzahl dennoch, ist dies meistens auf das Eindringen von Arten aus anderen Verbreitungsgebieten zurückzuführen: Heute sind in der Schweiz über 1000 gebietsfremde Arten bekannt (Tiere, Pflanzen und Pilze), wovon rund 15 % als problematisch gelten.
Schutzmassnahmen
Die Bundesverfassung verpflichtet Bund und Kantone, für die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen zu sorgen. Die Erhaltung und die Förderung der Biodiversität findet in verschiedenen Bundesgesetzen Niederschlag: Dazu zählen das Natur- und Heimatschutzgesetz, das Umweltschutzgesetz, das Jagdgesetz, das Gewässerschutzgesetz, das Fischereigesetz sowie das Gentechnikgesetz. Ein nachhaltiger Umgang mit der Biodiversität wird unter anderem im Raumplanungsgesetz, im Landwirtschaftsgesetz, im Waldgesetz und im Nationalparkgesetz geregelt.
Die Schweiz gehört aber auch zu den Unterzeichnerstaaten der UNO-Konvention zur Biodiversität aus dem Jahr 1992. Dieses internationale Abkommen verfolgt das Ziel, den Trend zur Verminderung der Artenvielfalt bei Tieren, Pflanzen und anderen Organismen umzukehren. Als Folge davon hat die Schweizer Regierung 2012 eine Strategie zur Biodiversität ausgearbeitet, um die Artenvielfalt, Ökosysteme und genetische Vielfalt im Land zu erhalten. Ein Aktionsplan konkretisierte diese Ziele mit Massnahmen in einer ersten Phase (2017–2024) und wurde mit einer zweiten Phase (2025–2030) verlängert sowie verfeinert. Trotz aller Bemühungen, die Artenvielfalt in der Schweiz zu erhalten, ist sie weiterhin bedroht.
Naturpärke und Wildtierschutzgebiete
In der Schweiz gibt es derzeit 20 Naturpärke, in welchen sich Fauna und Flora auf natürliche Weise entwickeln können. Einer davon geniesst höchste Schutzstufe und ist gemäss Weltnaturschutzorganisation (IUCN) ein Wildnisgebiet: Der Schweizer Nationalpark besteht seit 1914 und befindet sich im Kanton Graubünden.
Seit 2008 können gestützt auf das Bundesgesetz über den Natur- und Landschaftsschutz neue Parks eingerichtet werden. Um die Ökosysteme zu erhalten, gibt es in der Schweiz Schutzgebiete für wildlebende Tiere und Pflanzen. Diese Wildtierschutzgebiete dürfen nicht betreten bzw. befahren oder überflogen werden. Die Gebiete sind im Gelände durch Markierungen gekennzeichnet und befinden sich vorwiegend in den Alpen und Voralpen. Eine interaktive Karte auf einer vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BAFU) betriebenen Website informiert über alle Wildtierschutzgebiete der Schweiz. Zusätzlich werden je nach Jahreszeit sogenannte Wildruhezonen festgelegt, damit Wildtiere zum Beispiel im Winter ungestört Nahrung finden und im Frühling ihre Jungtiere aufziehen können.