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Veröffentlicht am 1. März 2024

Politisches System

Die Schweiz wird föderalistisch auf den Ebenen Bund, Kantone und Gemeinden regiert. Die direkte Demokratie ermöglicht der Bevölkerung eine direkte Mitsprache bei politischen Entscheidungen. Mitbestimmung und Handlungsfreiheit sind entscheidend für ein Land mit geographischer, kultureller und sprachlicher Vielfalt. Bern dient als Hauptstadt, ist aber de jure nur Bundesstadt.

Der Bundesplatz in Bern mit Wasserspiel und Bundehaus

Seit 1848 ein Bundesstaat, hat die Schweiz seither die Möglichkeiten der Mitbestimmung ausgebaut. Verschiedene Instrumente ermöglichen den grösstmöglichen Einbezug von Minderheiten, eine entscheidende politische Eigenschaft in einem Land mit verschiedenen Sprachen und Kulturen. Ein föderalistischer Staatsaufbau ermöglicht es, möglichst nah an Bürgerinnen und Bürgern zu politisieren. Jene Ebene, die den Menschen am nächsten ist, die Gemeinde, erhält ein Maximum an Kompetenzen. Erst wo notwendig, werden Kompetenzen an die übergeordneten Ebenen, Kantone und Bund, delegiert.

Die Schweiz ist eine direkte Demokratie. Schweizerinnen und Schweizer verfügen neben dem in Demokratien üblichen Wahlrecht auch über das Recht, bei Sachfragen abzustimmen. Regiert wird die Schweiz durch den Bundesrat, einem Kollegium von sieben Mitgliedern, das seine Entscheide mittels Konsens fällt. Bundesrätinnen und Bundesräte werden durch die Vereinigte Bundesversammlung gewählt, die sich aus einer grossen und einer kleinen Kammer zusammensetzt. Die grosse Kammer, der Nationalrat, übernimmt die Vertretung des Volkes, während die kleine Kammer, der Ständerat, die Vertretung der Kantone übernimmt. In diesem Parlament bringen Volksvertretende aus unterschiedlichen politischen Parteien ihre Positionen ein.

Infografik mit den wichtigsten Elementen zum Föderalismus in der Schweiz, wie Machtverteilung und Funktionsweise

Fakten und Zahlen zum politischen System der Schweiz

  • Über Jahrhunderte entwickelte sich ein Geflecht verschiedener Bündnisse zu einem Staatenbund und später zum heutigen Bundesstaat. Die Landesgrenzen der Schweiz wurden 1815 festgelegt und international anerkannt.
  • Das politische System gründet auf der Bundesverfassung von 1848. Seither haben die Kompetenzen des Bundes, die Volksrechte und die politische Vielfalt zugenommen.
  • Die Schweiz hat keine Hauptstadt im üblichen Sinne (de jure). Mit der Wahl der Stadt Bern zum Bundessitz wurde diese zur Bundesstadt, die de facto die Rolle einer Hauptstadt erfüllt.
  • In der Schweiz gibt es drei politische Ebenen: Der Bund, die 26 Kantone und 2131 Gemeinden teilen sich die Macht.
  • Die Schweizer Landesregierung (Bundesrat) ist ein Kollegium von sieben vom Parlament gewählten Mitgliedern, die den jeweils stärksten Parteien entstammen. Diese Bundesrätinnen und Bundesräte einigen sich untereinander und leiten so die Geschicke des Landes, weshalb man diese Regierungsform Konkordanzdemokratie nennt.
  • Das Schweizer Parlament (Bundesversammlung) zählt 246 vom Volk gewählte Abgeordnete. Es setzt sich aus zwei Kammern zusammen: dem Nationalrat mit 200 Mitgliedern und dem Ständerat mit 46 Mitgliedern.
  • Im Schweizer Parlament sind zehn Parteien vertreten. Die Parteien mit dem höchsten Wähleranteil sind auch im Bundesrat vertreten.
  • Rund 5,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren, ca. 60°% der Gesamtbevölkerung, sind auf eidgenössischer Ebene wahlberechtigt.
  • In kaum einem anderen Land hat das Volk so viele Mitbestimmungsrechte wie in der Schweiz. Drei- bis viermal pro Jahr finden Volksabstimmungen statt, bei denen das Stimmvolk über Sachvorlagen bestimmen kann. Volksvertretende werden alle vier Jahre gewählt.
  • In zwei Kantonen (Appenzell-Innerrhoden und Glarus) werden kantonale Abstimmungen und Wahlen noch mit Handerheben auf dem Platz des Hauptortes durchgeführt: Diese Form der demokratischen Mitbestimmung nennt sich «Landsgemeinde».

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